Ja. Bei einer Verwandtenehe kann die Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Erkrankungen erhöht sein, da verwandte Personen häufiger dieselben genetischen Varianten tragen. Tragen beide Eltern eine krankheitsverursachende Variante im selben Gen, steigt das Risiko, dass ihr Kind erkrankt.
Autosomal-rezessive Erkrankungen können in blutsverwandten Familien häufiger auftreten. Beispiele sind:
- Mukoviszidose
- Phenylketonurie
- Sichelzellkrankheit
Das Grundrisiko für angeborene Erkrankungen liegt in der Allgemeinbevölkerung bei etwa 2–3 %; bei blutsverwandten Paaren kann es auf ungefähr 4–6 % steigen. Das bedeutet nicht, dass jedes blutsverwandte Paar ein Kind mit einer genetischen Erkrankung bekommt.
Was sollten Sie tun?
Vor der Eheschließung oder bei Kinderwunsch ist eine genetische Risikobewertung sinnvoll. Trägerschaftsscreenings und genetische Beratung können helfen, das persönliche Risiko genauer einzuordnen.
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